Digitale Abstimmungen auf Parteiversammlungen werden verbreiteter. Dabei entstehen Fragen, die weder rein technisch noch rein juristisch sind – sie berühren das Herzstück demokratischer Prozesse: Vertrauen.
TL;DR
Wer bei einer digitalen Wahl ein fremdes Gerät benutzt, gibt seine Stimme trotzdem selbst ab – solange er sich mit seinem eigenen Zugang einloggt. Das Gerät ist dann nur ein Stift. Kritisch wird es, wenn das Leihgerät mitliest, wer es ausgibt, oder wenn jemand auf dem Account einer anderen Person abstimmt. Kurz: Das Gerät muss neutral sein, der Login muss zur Person gehören, und wer die Geräte ausgibt, sollte keine privilegierten Rechte in der Abstimmungssoftware haben.
Parteiinterne Wahlen – ein eigenes Regelwerk
Parteiinterne Abstimmungen fallen nicht unter das Bundeswahlgesetz. Sie richten sich nach dem Parteiengesetz und der jeweiligen Satzung. Das gibt Spielraum – macht das Thema politisch und organisatorisch aber nicht weniger ernst. Der Grundsatz geheimer, unbeobachteter Stimmabgabe gilt auch hier.
Das Gerät als Stift
Tools wie OpenSlides vergeben individuelle Zugangscodes pro wahlberechtigter Person. Wer sich mit dem eigenen Code einloggt, gibt eine Stimme ab, die eindeutig der eigenen Identität zugeordnet ist – unabhängig davon, welches Gerät dabei verwendet wird. Das Gerät ist in diesem Fall tatsächlich nur ein Eingabemittel, wie ein Stift.
Problematisch wird es, wenn das Gerät noch mit dem Account einer anderen Person eingeloggt ist und dieser Login nicht beendet wurde. Dann ist unklar, wessen Stimme zählt.
Szenario 1
✓ Eigener Code auf fremdem Gerät – sauber, solange kein Fremdaccount aktiv ist.
Szenario 2
✗ Fremder Account auf fremdem Gerät – eine andere Person stimmt in meinem Namen ab.
Szenario 3
~ Weitergabe des eigenen Smartphones – der Empfänger gibt für sich ab, auf meinem Account. Grenzwertig: Wer sieht zu?
Das Leihgerät als potenzielle Schwachstelle
Ein Gerät, das Tastatureingaben protokolliert – durch Keylogger, Browserspeicher, gespeicherte Passwörter oder schlicht einen neugierigen Betriebssystemdienst – ist kein neutrales Eingabemittel mehr. Wer das Passwort einer abstimmenden Person kennt, hat auch mit aktivem zweitem Faktor einen erheblichen Vorteil. Bei parteiinternen Wahlen ist dieses Angriffsszenario nicht abstrakt.
Ein Mindestrahmen für Leihgeräte wäre: frisch initialisiert, Browser im Inkognito-Modus, kein Passwortmanager aktiv, kein Account voreingeloggt.
Der Rollenkonflikt
Der heikelste Punkt ist struktureller Natur. Wenn jemand aus dem Organisationsteam – mit Adminrechten oder Wahlleiterrolle in OpenSlides – gleichzeitig die Leihgeräte ausgibt, entsteht eine Kombination, die man in der Wahlorganisation eigentlich vermeiden sollte: Zugang zur Infrastruktur und potenzieller Zugang zu Anmeldedaten der Abstimmenden.
Das ist kein Vorwurf an einzelne Personen. Es ist ein Rollenkonflikt, der durch die Situation entsteht – und der sich mit einer einfachen Regelung auflösen lässt: Wer Leihgeräte ausgibt, hat keine privilegierten Rechte in der Abstimmungssoftware, und umgekehrt.
Fazit
Digitale Abstimmungstools wie OpenSlides sind für genau diese Szenarien gebaut. Die Software ist nicht das Problem. Das Vertrauen entsteht durch die Prozesse drumherum: saubere Geräte, klare Rollen, und der Grundsatz, dass jede Person ihre Stimme selbst abgibt – auf welchem Gerät auch immer.
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026.
